Lieber Udo Vetter,
vielen, vielen Dank für den sehr aufschlussreichen Beitrag zum JMStV. Ich glaube man muss Anwalt sein um die Lage um den JMStV richtig einschätzen zu können. Das wichtigste für mich daraus ist jedoch: ich brauche mich wahrscheinlich nicht um die Durchsicht meines Blogs und um eine Altersfreigabe kümmern.
Zitat:
Wer keine Inhalte anbietet, die für unter 16-Jährige durchgehend schädlich sind, muss weder eine Alterskennzeichnung einführen noch Sendezeiten beachten. Entgegen mancher Behauptung wird es also keine Bußgelder bloß deswegen geben, weil auf einem Blog keine Alterskennzeichnung vorhanden ist. Wer für sich also zu der Überzeugung kommt, dass er keine Inhalte anbietet, die erst ab 16 Jahren zugänglich sein dürfen, hat keinen Handlungsbedarf.
Danke Jens